Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 02.12.2008

Rechtsprechung
   OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08   

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https://dejure.org/2009,7730
OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08 (https://dejure.org/2009,7730)
OLG München, Entscheidung vom 28.01.2009 - 20 U 2673/08 (https://dejure.org/2009,7730)
OLG München, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 20 U 2673/08 (https://dejure.org/2009,7730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 52 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 123, 313, 530
    Kein Schenkungswiderruf wegen vor der Schenkung begangener ehelicher Untreue

  • openjur.de

    Rückforderung von Zuwendungen aus der Ehezeit: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei außerehelicher Abstammung eines während der Ehe geborenen Kindes; Schenkungswiderruf wegen vor der Schenkung begangener ehelicher Untreue

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 123, 313, 530
    Kein Schenkungswiderruf wegen vor der Schenkung begangener ehelicher Untreue

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung einer zur Absicherung der Ehefrau geleisteten Zuwendung bei Bekanntwerden außereheliche Abstammung eines während der Ehe geborenen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; BGB § 313; BGB § 530
    Rückforderung einer zur Absicherung der Ehefrau geleisteten Zuwendung bei Bekanntwerden außereheliche Abstammung eines während der Ehe geborenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 52 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 123, 313, 530
    Kein Schenkungswiderruf wegen vor der Schenkung begangener ehelicher Untreue

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1831
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
    Darin liegt die Geschäftsgrundlage der Zuwendung (BGH, Urteil vom 30.06.1999, XII ZR 230/96, NJW 1999, 2962, BGH Urteil vom 28.03.2006, X ZR 84/04, NJW 2006, 2330 m.w.Nw.).

    Hierfür trägt der Kläger die anspruchsbegründende Darlegungs- und Beweislast (Bamberger/Roth, BeckOK, BGB, § 313, Rn. 96; Grüneberg in Palandt, BGB, 67. Aufl. § 313, Rn. 43; BGH NJW 2006, 2330).

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
    Darin liegt die Geschäftsgrundlage der Zuwendung (BGH, Urteil vom 30.06.1999, XII ZR 230/96, NJW 1999, 2962, BGH Urteil vom 28.03.2006, X ZR 84/04, NJW 2006, 2330 m.w.Nw.).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes

    Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
    Andernfalls stellen die Bestimmungen über den Zugewinnausgleich ein angemessenes Ausgleichssystem zur Verfügung, das den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften, insbesondere den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, vorgeht (BGH, Urteil vom 10.07.1991, XII ZR 114/91, NJW 1991, 2553 m.w.Nw.).
  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 39/06

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
    Maßgebend ist eine Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls, in die auch der Zweck der Zuwendung einzubeziehen sowie zu berücksichtigen ist, inwieweit dieser Zweck erreicht worden ist (BGH, Urteil vom 9.7.2008, XII ZR 39/06, NJW 2008, 3282-3283).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
    Im Fall des Verschweigens einer offenbarungspflichtigen Tatsache handelt nämlich nur arglistig, wer einen Umstand mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner diesen Umstand nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte; das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Handeln der Beklagten, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326-2327).
  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
    Nach den getroffenen Regelungen drängt sich eine einseitige Lastenverteilung im Scheidungsfall zum Nachteil der Beklagten auf, die durch den geplanten Zuschnitt der Ehe nicht gerechtfertigt und durch keinerlei Vorteile ausgeglichen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2008, XII ZR 6/07, NJW 2008, 3426, 3427).
  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

    Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (st. Rspr. BGH NJW-RR 2006, 1037, 1038).
  • BGH, 01.02.1993 - II ZR 106/92

    Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 28.01.2009 - 20 U 2673/08
    Lediglich einseitige Erwartungen einer Partei, selbst wenn sie dem anderen Partner mitgeteilt worden sein sollten, gehören grundsätzlich nicht zur Geschäftsgrundlage, es sei denn, der andere Teil hätte diese Erwartung akzeptiert und auch in seinen Geschäftswillen aufgenommen (BGH NJW-RR 93, 774).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 47/09

    Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes

    Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil in FamRZ 2009, 1831 veröffentlicht ist, ist eine Rückforderung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht begründet.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 6 U 16/08   

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https://dejure.org/2008,32225
OLG Brandenburg, 02.12.2008 - 6 U 16/08 (https://dejure.org/2008,32225)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2008 - 6 U 16/08 (https://dejure.org/2008,32225)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - 6 U 16/08 (https://dejure.org/2008,32225)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Irreführung der Werbung für die Tätigkeit eines Lohnsteuerhilfevereins

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    UWG § 2; UWG § 5; StBerG 4 Nr. 11
    Irreführung der Werbung für die Tätigkeit eines Lohnsteuerhilfevereins

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 5/09

    Lohnsteuerhilfeverein Preußen

    Die Berufung des Beklagten, in der die Klägerin das erstinstanzliche Urteil lediglich in einer Fassung verteidigt hat, die auf die konkrete Gestaltung der von ihr beanstandeten Werbeanzeigen beschränkt war, hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Brandenburg, OLG-Rep 2009, 432).
  • LG Bonn, 23.05.2018 - 1 O 319/17

    Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsbefugnis, Werbung

    Aus den unterschiedlichen Berufsbezeichnungen ergibt sich ohne weiteres, dass Lohnsteuerhilfe und Steuerberatung nicht dasselbe sind (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 02.12.2008 - 6 U 16/08, BeckRS 2009, 09484, beck-online).
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